Archiv der Kategorie ‘3-Photovoltaik PV (Solarstrom)‘

 
 

Mieterstrom PV auf Mehrfamilienhäusern

Auf Dächern von Mehrparteienhäusern ist meist viel Platz für eine Photovoltaik-Anlage. Doch wie lässt sich eine solche Anlage im Geschosswohnungsbau und bei den dort oft anzutreffenden Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sinnvoll umsetzen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Photovoltaik-Anlage installiert werden kann? Neben hausinternen Gegebenheiten müssen auch gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Diese können die Entscheidung für oder gegen eine Photovoltaik-Anlage beeinflussen. Im Folgenden erhalten Sie Tipps, wie Sie die ersten Schritte auf dem Weg zur hauseigenen Photovoltaik-Anlage angehen können. Denn es gilt: Für jedes Dach gibt es das passende Betriebskonzept.

Für Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Stromlieferung innerhalb des Hauses:

2. Allgemeinstromversorgung:

3. Einzelanlagen:

4. Volleinspeisung:

Im Leitfaden Betriebskonzepte für PV auf Mehrparteienhäusern werden die verschiedenen Optionen aufgeführt und erklärt. Der Leitfaden beschreibt verschiedene Betreibermodelle, erklärt die wichtigsten Begriffe und zeigt in Schritt-für-Schritt-Anleitungen den Weg zu einer Nutzung von Photovoltaik im Mehrparteienhaus. Der Leitfaden ist sowohl als Handreichung für interessierte Bewohnende gedacht, als auch für Energieberaterinnen und -berater und Planerinnen und Planer.

Link zum Leitfaden

EEG 2023/24: Solarpaket 1 Was heute für Photovoltaik-Anlagen gilt

Photovoltaik bleibt interessant für private Haushalte. Dafür sorgen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das “Solarpaket I”, das inzwischen in Kraft getreten ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das “Solarpaket I” der Bundesregierung ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und enthält einige Verbesserungen für die Errichtung von PV-Anlagen.
  • Jede Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) mit Netzanschluss muss die Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen und kann eine Einspeisevergütung erhalten.
  • Die Vergütung für neue Anlagen wurde zum 1. Februar 2024 geringfügig gesenkt, die nächste Absenkung folgt zum 1. August 2024.
  • Können Sie Solarmodule nicht auf dem Hausdach montieren, dürfen Sie sie ersatzweise im Garten aufstellen. Sie werden dort ebenfalls gefördert.

Artikel von Verbarucherzentrale

Änderung Leistungsbegrenzung für Anlagen bis 25 kWp

Neuregelung zum Wegfall der 70-%- Regelung und Einbaupflicht eines Funkrundsteuerempfängers (FRE) bzw. Smart Grid Hub (SGH) bei PV-Anlagen     Artikel von Bayernwerk Netz

Mit der im Herbst 2022 durch den Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70-%-Regelung und der Pflicht zum Einbau einer technischen Einrichtung (Funkrundsteuerempfänger oder Smart Grid Hub) aufgehoben.

LInk zum Artikel
 

Sonnenstrom im Akku speichern

 Informationen auf “Finnaztip” zu Batteriespeiver für PV  

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie   Aktualisiert am 07. Oktober 2022

GridParity überdacht 100 Parkplätze mit semi-transparenten Doppelglasmodulen

Beitrag aus PHOTON Newsletter vom 25. August 2023

Parkplatz-PV hat viele Vorteile: Bereits genehmigte und versiegelte Flächen können doppelt genutzt werden. Zum einen bietet die Überdachung Schutz vor Sonne und Witterung, zum anderen produziert sie Strom z.B. für Wärmepumpen und Ladestationen vor Ort – Strom, der somit nicht über lange Strecken und neue Leitungen transportiert werden muss. Als Grund für die trotz der beachtlichen Vorteile nur sehr geringe Verbreitung solcher Anlagen wird von Architekten und Investoren meist die wenig attraktive Gestaltung der als »dunkle Höhlen« empfundenen Bauwerke genannt. Weiterhin wird zum Bau meist die Parkfläche aufgebaggert, um die massiven Betonfundamente einzubauen. Danach muss das Pflaster aufwendig wieder großflächig repariert oder gleich neu erstellt werden. Eine dafür nötige Sperrung der Parkflächen und die für meist mehrere Monate ist für die meisten Unternehmen nicht akzeptabel.

Link zum Artikel von Grid Parity

Photovoltaik Netzwerk BW

 

 

 

 

 

Das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg setzt neue Impulse für den Ausbau der Solarenergie im Südwesten, bringt Akteure zusammen und unterstützt so die Energiewende in allen zwölf Regionen Baden-Württembergs. Mit unabhängigen Informationen, Beratungen und Veranstaltungen richtet sich unser Angebot an Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Fachleute.

Ziel ist es, den Photovoltaik-Ausbau im Land zu stärken und die solare Energiewende voranzutreiben. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert die regionalen Photovoltaik-Netzwerke und deren landesweite Koordination.

Link zum Netzwerk

 

Info zu PV auf Eigenheim mit aktuellen Neuerungen März 2023

Vortrag bei einem Einergistammtisch am 9.3.2023 in Weitnau.

Info zu Solarwärme und PV Vorteil<> Nachteil, PV Erträge, Eigenverbrauch, neue Bestummungen

PV REFI Info 09032023 Weitnau

Ertragsberechnung PV

Berechnung des Eigenverbrauchsanteil und des Autarkiegrades einer PV-Anlage mit dem Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin in Abhängigkeit vom Stromverbrauch, Größe der PV-Anlage und Größe der Speicherbatterie

Link zum Rechner

Excelprogramm zur Ertagsberechnung einer  PV-Anlage bis 10 kW (Autor REFI, ohne Gewähr) in Abhängigkeit von Stromverbrauch, Eigenverbrauchsanteil, Stromkosten, Einspeisevergütung.  Drei Varuianten: Volleinspeisung, Überschusseinspeisung, gesplittet: die Hälfte Volleinspeisung, die Hälfte Überschusseinspeisung.

Ertragsrechnung 2023

Steuerbefreiung und weniger Bürokratie für PV auf dem Hausdach

Heilbronn, 4. Januar 2023  Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg

Zum Jahreswechsel wurden Eigentümer von Solarstromanlagen bis 30 Kilowatt Leistung von der Ertragssteuer befreit, die Umsatzsteuer für Neuanlagen entfällt.

Für größere Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind am 1. Januar 2023 steuerliche Verbesserungen in Kraft getreten. Die Ertrags- und Umsatzsteuern für Betreiberinnen und Betreiber von Solarstromanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt entfallen pauschal. Bei der Ertragssteuer gilt die Befreiung sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Darauf weist das Photovoltaik-Netzwerk Heilbronn-Franken hin. Neben dem finanziellen Vorteil bedeuten die gesetzlichen Änderungen auch den Abbau bürokratischer Hürden. Die Neuregelungen bei der Einkommenssteuer gelten auch für Betreiber von Anlagen in dieser Größe auf Gewerbeimmobilien. Für Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Immobilien greifen sie ebenfalls – dann sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Ertragssteuer befreit und insgesamt bis zu 100 Kilowatt installierte Leistung pro Steuerperson. Die steuerlichen Verbesserungen könnten den Ausbau der Solarstromerzeugung in der Region beschleunigen.

Link zum Artikel

Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.

Link zum Artikel