Archiv der Kategorie ‘Energie erzeugen Fossil, Biomasse, Photovotaik, Balkon-PV, Windenergie‘

 
 

Null Prozent Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen ab 2023

Steuertipps: Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Damit wird eine Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ohne Mehrwertsteuer möglich sein. Betreiber kleiner Anlagen werden zudem von der Einkommensteuer befreit.

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Stammtisch zum Thema Ü20 PV-Anlagen am 28.11.2022

Solaranlagen, die vor 20 Jahren in Betrieb genommen und nach dem EEG (Erneuerbare Energiegesetz) gefördert wurden, fallen aus der für diese Zeit gewährte Förderung. Die meisten dieser Anlagen liefern auch nach so langer Zeit noch gute Erträge. Deshalb hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, um diese Anlagen noch weiter wirtschaftlich betreiben und damit Beiträge zum Umweltschutz liefern zu können.

In dem Stammtisch wurden die Möglichkeiten des Weiterbetriebes erläutert.

  • Weiterbetrieb ohne Änderungen
  • Umbau auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung ohne und mit Speicherbatterie
  • Direktvermarktung
  • Power Purchase Agreement

Ü-20 Stammtisch Vortragsfolien

Reiling und Fraunhofer-Forscher erfolgreich im Recycling von Silizium aus PV-Anlagen

Artikel von Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung , veröffentlicht: 09. Februar 2022

 

Gemeinsam mit dem Recyclingspezialisten für PV-Module, der Reiling GmbH & Co. KG,  haben Forscher des Fraunhofer-Instituts erfolgreich an einer Lösung fürs Silizium-Recycling gearbeitet.

In Deutschland landen jährlich circa Zehntausend Tonnen Silizium in alten Photovoltaik-Modulen auf dem Recyclingmarkt, ab 2029 werden es mehrere hunderttausend Tonnen pro Jahr sein. Aktuell werden von Altmodulen nur das Aluminium, Glas und Kupfer neu aufbereitet, nicht aber die Silizium-Solarzellen.

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Youtube Beitrag zu Balkon PV

https://youtu.be/TWT_BUbcDR4

Neue Gesetze zu PV ab 1.1.2023

Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen mit Wirkung zum 1. Januar 2023

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Fianzen

Steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen werden abgebaut.

  • Einführung einer Ertragsteuerbefreiung
    Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.
  • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen
    Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW (peak) betreiben, die der o.g. Ertragsteuerbefreiung unterliegen.
  • Umsatzsteuer: Nullsteuersatz
    Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.

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EMPFEHLUNGEN ZUR AUSLEGUNG VON SOLARSTROMSPEICHERN

Artikel von SONNENENERGIE 2|2022 Juni-August

WELCHE FAUSTFORMELN HELFEN BEI DER WAHL DER PASSENDEN BATTERIEKAPAZITÄT IN EINFAMILIENHÄUSERN MIT PHOTOVOLTAIKANLAGEN?
Welche Kapazität sollte mein Batteriespeicher haben?“. Diese und ähnliche Fragen werden Installateur:innen oft gestellt und häufig im Internet gesucht.
Die Antworten sind unterschiedlich. Oft- mals wird pauschal eine Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität je Kilowatt (kW) installierter PV-Leistung empfohlen.

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Betriebskonzepte für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern

Leitfaden der Energie Agentur Regio Freiburg Stand Juli 2022

Das Ziel des Leitfadens ist es, eine Entscheidungshilfe für Photovoltaik (PV) auf Mehrfamilienhäusern zu liefern. Er dient als Hilfestellung für die Wahl eines geeigneten Betriebskonzeptes für die PV-Anlage. Die Übersicht ist sowohl für Gebäudeeigentümer*innen (schließt Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Einzeleigentümer*innen und Baugesellschaften ein) und Genossenschaften relevant.

folgende Varianten werden vorgestellt:

  • Stromlieferung in die Wohnungen
  • Allgemeine Stromversorgung
  • Einzelanlagen
  • Volleinspeisung

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Wie viele Balkonkraftwerke sind erlaubt?

Beitrag von priwatt zum Thema Balkon PV

Für Mini-Solaranlagen mit bis zu zwei Solarmodulen – dazu zählen Balkonkraftwerke – gilt die Obergrenze von 600 Watt Einspeiseleistung. Diese Leistung ist geringer als bei größeren Photovoltaikanlagen, die ganze Dächer von Gebäuden zieren und aus mehreren Modulen bestehen. Weniger Einspeiseleistung bedeutet weniger Strom. Sollten Verbraucher mit ihrer Mini-Solaranlage 600 Watt Einspeiseleistung überschreiten, dann sind Anmeldung und Installation der Solaranlage erschwert.

Zwar sind Anmeldung und Installation der Solaranlage immer notwendig, doch bei einer Mini-Photovoltaikanlage mit weniger als 600 Watt denkbar einfach. Nun könnten pfiffige Betreiber auf die Idee kommen, einfach mehrere Anlagen zu kaufen, die die Einspeiseleistung von 600 W einhalten, und an ihre eigene Steckdose anzuschließen. Durch das Vorhandensein mehrerer Anlagen wird mehr Strom generiert, wobei die erlaubte Maximalleistung nicht überschritten wird. Aber dieser Trick funktioniert nicht, denn es ist nur ein Balkonkraftwerk pro Wohnung erlaubt.

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Direktvermarktung Photovoltaik

Für Photovoltaikanlagen (PV) mit einer Nennleistung ab 100 kWp ist die Direktvermarktung laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtend. Allerdings lohnt sich die Direktvermarktung auch für PV-Anlagen mit einer geringeren Leistung. Mit dem Virtuellen Kraftwerk der EnBW an Ihrer Seite erhalten Sie als Betreiber einer PV-Anlage in der Direktvermarktung immer mindestens die EEG-Vergütung trotz schwankender Preise an der Strombörse.
Artikel von Virtuelles Kraftwerk EnBW

Überblickspapier: Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen

Die Klimakrise spitzt sich zu, die Preise für fossile Brennstoffe haben sich vervielfacht: Die erneuerbaren Energien sind zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden. Mit der größten energiepolitischen Novelle seit Jahrzehnten hat die Bundesregierung diese Herausforderung angenommen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird umfassend beschleunigt, zu Wasser, zu Land und auf dem Dach. Parallel wird ein Instrumentenkasten geschaffen, mit dem die Bundesregierung kurzfristig auf angespannte Versorgungssituationen reagieren kann. Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zwei Novellen zur Stärkung und Erweiterung der Vorsorgemaßnahmen.

Download des Papieres