Seit 2012 gibt es eine europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die in Deutschland im Elektrogesetz („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG ) -2015) umgesetzt wurde.
Dieses schreibt eine Recycling-Quote von mindestens 80% auch bei PV-Modulen vor.
Realistisch sind 95 % der Bestandteile eines PV-Moduls wiederverwertbar.
Für Privatkunden läuft die ordnungsgemäße Entsorgung über die Wertstoffhöfe, die die Module wiederum von spezialisierten Unternehmen dem Recycling zuführen.
Nach speziellen Tests (Flash-Test und Elektroluminiszenz-Aufnahmen und Tests zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit (Diodentest, HiPot-Test, Grounding-Test)) werden
- die noch funktionierenden Module einem second-life-Prozess zugeführt und
- die defekten Module in ihre Einzelbestandteile über unterschiedliche Verfahren aufgetrennt.
Bestandteile eines PV-Moduls sind:
Silizium, Halbleitermaterialien, Glas, Aluminium, Kupfer, Silber, Kunststoff, Edelstahl, Cadmium, Blei.
Diese Substanzen können dann wieder in einen Produktionszyklus eingebracht werden.