Eigentümergemeinschaft muss Abstellen von E-Autos in der Tiefgarage dulden
Artikel von Next Mobility 18.05.2022
In einer Tiefgarage einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht nur eine Lademöglichkeit für E-Autos installiert werden, sondern entsprechende Fahrzeuge dürfen auch abgestellt werden.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht das Abstellen eines E-Autos in ihrer Tiefgarage verbieten. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, so ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (92 C 2541/21 vom 4. Februar 2022).