Was tun mit der Ü20 PV-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet?

Information der Verbraucherzentrale zu den Ü20 Anlagen

Für die ersten Photovoltaikanlagen endete am 31. Dezember 2020 die EEG-Förderung. Künftig betrifft dies immer mehr Anlagen. Wir zeigen, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ende 2020 hat der Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um Regelungen für Ü20-Anlagen ergänzt. Diese sind zunächst bis Ende 2027 befristet.
  • Der Netzbetreiber muss weiterhin den Strom aus der Anlage abnehmen und eine Vergütung bezahlen. Diese hängt vom Börsenstrompreis ab und wird voraussichtlich zwischen 2 bis 4 Cent pro Kilowattstunde betragen.
  • Wer nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an seiner Photovoltaikanlage verändert, erhält diese Anschlussvergütung automatisch.
  • Sie können Ihre Ü20-PV-Anlage auch auf Eigenverbrauch umstellen und den überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Ob sich das lohnt, sollten Sie im Einzelfall prüfen (lassen), denn auch dies ist mit Aufwand und Kosten verbunden.
  • Bevor Sie eine Entscheidung darüber treffen, ob Sie die Anlage weiterbetreiben, sollten Sie diese detailliert von einem Fachbetrieb checken lassen, um die mechanische und elektrische Sicherheit sowie die Leistungsfähigkeit der Photovoltaikanlage zu bewerten.

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